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solarstromrechner, solar-rechner, kostendeckende Einspeisevergütung von Netzverbundanlagen
 
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© swisol 16.04.2008
www.solarstromrechner.ch - berechnet Leistung und Einspeisevergütung Ihrer Solarstromanlage
A. Kommunikationsdaten
 Ihr Vorname / Zuname / Firmenname
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 Ihre Telefonnummer
Durch Klick auf "berechnen" erkläre ich mich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
B. Fachperson / Endanwender
Ich bin Endanwender
Ich bin eine Fachperson
C. vorgesehener Anlagenstandort
(nur Schweizer Standorte)
Postleitzahl
D. geplanter Anlagentyp
dachintegriert (ersetzt die Dacheindeckung)
fassadenintegriert (ersetzt die Fassade)
dachaufgebaut - Schrägdach
dachaufgebaut - Flachdach
an Fassade angebaut
anderweitig an- oder aufgebaut
im Gelände frei aufgestellt - fest montiert
im Gelände frei aufgestellt - 2-achsig der Sonne nachgeführt
E. Dachneigung und Ausrichtung
Dachneigung oder geplante Neigung des Solargenerators
(0 Grad = horizontal, flach liegend, 90 Grad = senkrecht)
Grad (0 bis 90)
Ausrichtung des Solargenerators
(-90 Grad = nach Osten, 0 Grad = nach Süden, 90 Grad = nach Westen)
Grad (-90 bis 90)
F. geplante Solarzellenfläche
(Zur Verfügung stehende Nettofläche für den Solargenerator;
bei dachaufgebauten Flachdachanlagen max. 1/3 der Dachfläche)
Quadratmeter
G. vorgesehene Solarzellentechnologie
monokristalline solarzellen
poly- oder multikristalline Solarzellen
Dünnfilmzellen
H. Zusatzfragen
Die Sonneneinstrahlung wird durch Berge, Bäume, andere Häuser etc. nicht oder kaum beeinträchtigt
Die Sonneneinstrahlung wird durch Berge, Bäume, andere Häuser etc. nur im Winter leicht beeinträchtigt
Die Sonneneinstrahlung wird durch Berge, Bäume, andere Häuser etc. mässig beeinträchtigt
Die Sonneneinstrahlung wird durch Berge, Bäume, andere Häuser etc. stark beeinträchtigt
 
Schnee auf den Solarzellen darf herunterfallen und beeinträchtigt niemanden
Schnee auf den Solarzellen darf nicht herunterfallen weil Personen, Tiere oder Sachen zu Schaden kommen können
 
Ich lege Wert auf eine perfekte ästhetische Gestaltung der Solarstromanlage
Das Erscheinungsbild der Anlage ist nicht so wichtig, Hauptsache ist eine qualitativ hochwertige, einwandfrei funktionierende Anlage
Hintergrundwissen
Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März 2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d).
 
Dieses Tool berechnet neben Investitionssumme und Ertrag (Kilowattstunden), die im Rahmen der KEV zu erwartenden Einnahmen. Dabei werden sowohl die jeweilige Meteo Region anhand der Postleitzahl berücksichtigt, als auch die stufige Vergütung aufgrund von Leistungsklasse und Ausführung (Anlagentyp) miteinbezogen. Der Solar-Rechner ist sehr praxisgerecht, weil die Rechenbeispiele stets unter Beibehalt der schon erfassten Daten leicht abgewandelt werden können und nicht ständig alles neu eingegeben werden muss (Funktion Folgeseite: "dieses Beispiel nochmal rechnen").
 
Details zu Vorgenanntem entnehmen Sie bitte dem Swissolar-KEV-Faktenblatt.
 
Beachten Sie auch: Eine Solarstromanlage kommt nur dann in den Genuss der KEV, wenn sie in dem vom Bundesamt für Energie festgelegten Jahreskontingent ("periodische Zubaumenge") Platz hat. Ist die Anlage im Rahmen der KEV genehmigt und angeschlossen, kann der Strom nicht gleichzeitig an eine Solarstrombörse verkauft werden.
 
Da derzeit eine deutliche Überbuchung des Jahreskontingents zu erwarten ist, bleibt den nicht zugeteilten Anlagenbetreibern jedoch weiterhin die Möglichkeit offen, den produzierten Strom an die Solarstrombörsen der örtlichen Elektrizitätswerke zu verkaufen.