Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März 2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel
(vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d).
Dieses Tool berechnet neben Investitionssumme und Ertrag (Kilowattstunden), die im Rahmen der KEV zu erwartenden Einnahmen. Dabei werden sowohl die jeweilige Meteo Region anhand der Postleitzahl berücksichtigt,
als auch die stufige Vergütung aufgrund von Leistungsklasse und Ausführung (Anlagentyp) miteinbezogen. Der Solar-Rechner ist sehr praxisgerecht, weil die Rechenbeispiele stets unter Beibehalt der schon
erfassten Daten leicht abgewandelt werden können und nicht ständig alles neu eingegeben werden muss (Funktion Folgeseite: "dieses Beispiel nochmal rechnen").
Beachten Sie auch: Eine Solarstromanlage kommt nur dann in den Genuss der KEV, wenn sie in dem vom Bundesamt für Energie festgelegten Jahreskontingent ("periodische Zubaumenge") Platz hat.
Ist die Anlage im Rahmen der KEV genehmigt und angeschlossen, kann der Strom nicht gleichzeitig an eine Solarstrombörse verkauft werden.
Da derzeit eine deutliche
Überbuchung des Jahreskontingents zu erwarten ist, bleibt den nicht zugeteilten Anlagenbetreibern jedoch weiterhin die Möglichkeit offen, den produzierten Strom an die Solarstrombörsen der örtlichen Elektrizitätswerke
zu verkaufen.